Allgemeine Regeln für den Aufenthalt

  1. Mit dem Lösen der Eintrittskarte bzw. dem Betreten des Kinderlands erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzungsordnung des Kinderlands an.
  2. Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten entnehmen Sie unserer Homepage oder den
    Informationen am Eingang des Kinderlands.
  3. Das Kinderland darf aus hygienischen Gründen nur mit Strümpfen betreten werden. Ein
    Barfußgang ist nicht gestattet. Das Tragen von Schmuck (z.B. Ringe, Uhren, Haarspangen etc)
    ist während des Spielens und auf den Spielgeräten aus Verletzungs- und Beschädigungsgründen
    grundsätzlich nicht gestattet.
  4. Das Center ist mit einer Videoüberwachung ausgestattet. Wir weisen darauf hin, dass die
    Aufzeichnung zu Dokumentations- und Beweiszwecken verwendet, werden können und nach 48
    Stunden gelöscht werden.
  5. Unsere Einrichtung dient der Bewegung, dem Spiel und dem Spaß, was Umsicht und
    gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert.
  6. Essen und Trinken auf den Spielgeräten ist untersagt.
  7. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht der Kinder. Dies obliegt ausschließlich bei
    der/den erwachsenen Aufsichtsperson/en. Wir machen die Aufsichtsperson darauf aufmerksam,
    Ihre Betreuungspflicht auch wirklich auszuüben. Der Anlagenbetreiber ist nicht für Unfälle oder
    Personenschäden haftbar zu machen. Eltern haften für Ihre Kinder.
  8. Es ist strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände in den Spielbereich zu nehmen.
  9. Alle Anlagen und Einrichtungen des Kinderlands dürfen nur entsprechend Ihrer
    Zweckbestimmung benutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte erfolgt auf eigene
    Gefahr.
  10. Grundsätzlich ist jeder Unfall oder Verletzung dem Centermanagement sofort und taggleich zu
    melden und ein entsprechendes Protokoll zu erstellen. Nachträgliche Anmeldungen von Unfällen
    oder Verletzungen wird ausgeschlossen und deren Ansprüche grundsätzlich abgelehnt.
  11. Um die Sicherheit der Benutzer bestmöglich zu gewährleisten, wurde eine maximale
    Besucherzahl festgelegt.
  12. Besucher haften für durch Sie verursachte Schäden an anderen Gästen oder den Einrichtungen
    des Kinderlands. Besucher, die gegen die Grundsätze der Nutzungsordnung handeln, können im
    Einzelfall zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft von dem Besuch des Kinderlands
    ausgeschlossen werden. Der Eintritt wird in diesem Falle nicht erstattet.
  13. Für die Presse oder neue Medien bedarf das Fotografieren und Filmen einer vorherigen
    schriftlichen Genehmigung durch den Betreiber.
  14. Die Benutzung der Garderobe und der Schließfächer/Aufbewahrungsfächer geschieht auf
    eigenes Risiko. Für abhandengekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen
    Behältnissen übernimmt der Betreiber keine Haftung. Fundsachen werden im
    Centermanagement aufbewahrt und können dort abgeholt werden.
  15. Kindern ist der Zutritt nur gestattet, wenn sie gesundheitlich nicht angeschlagen sind und sich
    wohlfühlen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie, den Kindern den Zutritt zu untersagen.