Mit dem Lösen der Eintrittskarte bzw. dem Betreten des Kinderlands erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzungsordnung des Kinderlands an.
Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten entnehmen Sie unserer Homepage oder den Informationen am Eingang des Kinderlands.
Das Kinderland darf aus hygienischen Gründen nur mit Strümpfen betreten werden. Ein Barfußgang ist nicht gestattet. Das Tragen von Schmuck (z.B. Ringe, Uhren, Haarspangen etc) ist während des Spielens und auf den Spielgeräten aus Verletzungs- und Beschädigungsgründen grundsätzlich nicht gestattet.
Das Center ist mit einer Videoüberwachung ausgestattet. Wir weisen darauf hin, dass die Aufzeichnung zu Dokumentations- und Beweiszwecken verwendet, werden können und nach 48 Stunden gelöscht werden.
Unsere Einrichtung dient der Bewegung, dem Spiel und dem Spaß, was Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert.
Essen und Trinken auf den Spielgeräten ist untersagt.
Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht der Kinder. Dies obliegt ausschließlich bei der/den erwachsenen Aufsichtsperson/en. Wir machen die Aufsichtsperson darauf aufmerksam, Ihre Betreuungspflicht auch wirklich auszuüben. Der Anlagenbetreiber ist nicht für Unfälle oder Personenschäden haftbar zu machen. Eltern haften für Ihre Kinder.
Es ist strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände in den Spielbereich zu nehmen.
Alle Anlagen und Einrichtungen des Kinderlands dürfen nur entsprechend Ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
Grundsätzlich ist jeder Unfall oder Verletzung dem Centermanagement sofort und taggleich zu melden und ein entsprechendes Protokoll zu erstellen. Nachträgliche Anmeldungen von Unfällen oder Verletzungen wird ausgeschlossen und deren Ansprüche grundsätzlich abgelehnt.
Um die Sicherheit der Benutzer bestmöglich zu gewährleisten, wurde eine maximale Besucherzahl festgelegt.
Besucher haften für durch Sie verursachte Schäden an anderen Gästen oder den Einrichtungen des Kinderlands. Besucher, die gegen die Grundsätze der Nutzungsordnung handeln, können im Einzelfall zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft von dem Besuch des Kinderlands ausgeschlossen werden. Der Eintritt wird in diesem Falle nicht erstattet.
Für die Presse oder neue Medien bedarf das Fotografieren und Filmen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Betreiber.
Die Benutzung der Garderobe und der Schließfächer/Aufbewahrungsfächer geschieht auf eigenes Risiko. Für abhandengekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen übernimmt der Betreiber keine Haftung. Fundsachen werden im Centermanagement aufbewahrt und können dort abgeholt werden.
Kindern ist der Zutritt nur gestattet, wenn sie gesundheitlich nicht angeschlagen sind und sich wohlfühlen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie, den Kindern den Zutritt zu untersagen.